Mit der Bestellung von Waren, welche von der fineFRAME GmbH, in der Folge kurz: fineFRAME, angeboten werden, werden vorliegende Verkaufs- und Lieferbedingungen Bestandteil des aufgrund der Bestellung zustande kommenden Rechtsgeschäfts und gelten als zwischen den Vertragsteilen für das Rechtsgeschäft als massgeblich vereinbart – die Geltung allfälliger Einkaufsbedingungen des Käufers gilt somit als ausgeschlossen.
Für alle sich aus dem Kauf ergebenden Rechte und Pflichten, einschliesslich Zahlung, gilt Pratteln, als Erfüllungsort.
Gewichtsabweichungen
Auftragsbestätigungen bis zu +/- 10 % gelten als zulässig und verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung allfälliger Ansprüche aufgrund solcher Abweichungen.
Vereinbarte Liefertermine gelten vorbehaltlich der Erfüllung aller bis zum jeweiligen Liefertermin fälligen Verpflichtungen des Käufers aus dem Rechtsgeschäft. Es liegt sohin kein Lieferverzug der fineFRAME vor, solange der Käufer nicht alle ihn bis zum Liefertermin treffenden Verpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft erfüllt hat.
Im Fall des Lieferverzuges der fineFRAME bleibt der Käufer zur Annahme verpflichtet. Erst nach fruchtlosem Verstreichen einer vom Käufer gesetzten zumindest 4-wöchigen Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung der fineFRAME wegen Lieferverzuges aufgrund leichter oder grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen und verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche aufgrund fahrlässigen Lieferverzuges der fineFRAME.
Die Kosten des Versands/Transports trägt in jedem Fall der Käufer. Das Risiko des Versands/Transports geht in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
Als angemessene Frist für die Untersuchung der Ware und die Anzeige allfälliger Mängel gegenüber der fineFRAME (Reklamationsfrist) gilt der Zeitraum einer Woche nach Übernahme bei sonstigem Verzicht des Käufers auf die Geltendmachung von Vertragsansprüchen, die nicht rechtzeitig gerügte Mängel betreffen, als vereinbart.
Angebotspreise verstehen sich ab Werk bzw. Lager, unverpackt, unverzollt, unversteuert und exkl. MwSt. (netto).
Mangels anderer Vereinbarung sind Rechnungen binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Scheck und Wechsel gelten erst mit der baren Einlösung als Zahlung.
Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz sowie Mahnspesen in Höhe von CHF 25.- je Mahnung der fineFRAME zu bezahlen.
Zahlungen werden zuerst auf Kosten, sonstige Nebenforderungen und Zinsen, und erst dann auf das Kapital angerechnet.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers gegenüber der fineFRAME gilt als ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Käufers.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebenforderungen Eigentum der fineFRAME.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräusserung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung der Ware unzulässig. Sofern von dritter Seite auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegriffen werden sollte, hat der Käufer die
fineFRAME unverzüglich schriftlich darüber zu verständigen. Für den Fall, dass der Käufer ungeachtet des Eigentumsvorbehalts die Ware weiterveräussern sollte, tritt er seine Forderung aus der Weiterveräusserung in Höhe der ausstehenden Forderung der FineFRAME einschliesslich Nebengebühren an zahlungshalber an die fineFRAME ab und nimmt die fineFRAME diese Abtretung an.
Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so verpflichtet er sich, die im Eigentum der fineFRAME stehende Ware über erste Aufforderung an einen von der fineFRAME bestimmten Ort zur Sicherung des Eigentums der fineFRAME zu hinterlegen oder an eine von der fineFRAME zu bestimmende Anschrift zu übersenden.
Der Käufer erteilt fineFRAME die unwiderrufliche Erlaubnis, seine Grundstücke, Gebäude und sonstige Räumlichkeiten, wo sich die Ware befindet oder befinden könnte, zu betreten und im Falle der Versperrung öffnen zu lassen. Der Käufer erklärt ausdrücklich, daraus keinerlei Rechtsfolgen welcher Art auch immer abzuleiten und verzichtet insbesondere auf die Einbringung von Besitzstörungsklagen.
Die im Falle des Verzuges mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts verbundenen Kosten und Barauslagen (z.B. Aufenthaltsermittlung, Transport, Aufsperrung usw.) trägt der Käufer.
Auf sämtliche Verträge mit der fineFRAME und auf aus diesen Verträgen entstehende Rechtsstreitigkeiten, inkl. jener über das Bestehen oder Nicht-Bestehen eines Vertrags und dessenVor- und Nachwirkungen, gelangt schweizerisches Recht zur Anwendung.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der fineFRAME als vereinbart.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Ungültigkeit der gesamten Verkaufs- und Lieferbedingungen zur Folge – die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert aufrecht.
Sämtliche Abweichungen von vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, einschließlich dieses Punkts, bedürfen bei sonstiger Unwirksamkeit der Schriftform.